Anträge aus Nordthüringen mehrheitlich angenommen

Am gestrigen Samstag fand der 2. Teil des Verbandstages digital statt. Auch der NTKFA und dessen Vereine hatten im Vorfeld verschiedene Anträge gestellt.

Eine große Mehrheit fand der Antrag, dass eine SR-Ausbildungsentschädigung aufgenommen wird. Somit werden Vereine die Schiedsrichter ausgebildet haben, entschädigt, wenn der SR den Verein nach seiner Ausbildung direkt verlässt.

Auch folgten die Delegierten dem Antrag, dass im Aufstiegsjahr eines Vereins in eine Spielklasse, in der Nachwuchsmannschaften gestellt werden müssten, sie das erste Jahr noch von dieser Pflicht befreit sind.

Einem Antrag des KFA, der das Spielrecht A-Junioren betrifft, folgte der Verbandstag ebenfalls. Löst sich eine Junioren-Mannschaft der A-Junioren auf, bleibt das vorzeitige Spielrecht bestehen. In der Vergangenheit erlosch dieses automatisch. Somit können die Spieler automatisch in anderen Vereinen weiterspielen. Hiervon war konkret der VfB Oldisleben in der Vergangenheit betroffen.

Zum Kreisfußballtag im Februar letzten Jahres reichten außerdem die Vereine aus Großenehrich und Auleben Anträge ein über die gestern abgestimmt wurde.

Der SV Auleben stellte den Antrag, dass die Schiedsrichterausfallgebühr i.H.v. 500,- € angepasst wird. Auf diesen Antrag in Kombination mit anderen Anträgen wurden eingegangen und zukünftig steht den Ausschüssen eine Spanne an Strafgeldern zur Verfügung. Eine Kreisklassemannschaft wird also nicht mehr in allen Fällen mit einer 500,- € Strafe belegt.

Der SV Großenehrich stellte den Antrag, dass Mädchen im Juniorenbereich zwei Jahre älter sein dürfen als die Jungs um in den Altersklassen mitzuspielen. Dieser Antrag wurde leider mit einer knappen Mehrheit abgelehnt.

Einen umfangreicheren Artikel zu allen Anträgen gibt es auf der Internetseite des TFV.

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