Sportgericht wertet Spiel um

Das Sportgericht hat mit Urteil vom 25. Juli 2018 das Spiel der Qualifikationsrunde im Krombacher-Kreispokal 2018/2019 zwischen SV Hannovera Niedersachswerfen II und SV Badra umgewertet. Die II. Mannschaft des SV Hannovera Niedersachswerfen hatte die Partie in der Verlängerung mit 3:2 gewonnen. Allerdings unterlief den Verantwortlichen des SV Hannovera Niedersachswerfen ein folgenschwerer Fehler. Sie wechselten in der der 70. und in der 91. Spielminute jeweils einen bereits ausgewechselten Spieler wieder ein. Damit verstieß die II. Mannschaft des SV Hannovera Niedersachswerfen die Wettbewerbsbestimmungen des Krombacher-Kreispokals 2018/2019, die entgegen den Punktspielen in den Kreisklassen der Männer ein Wiedereinwechseln nicht zulassen. Der Verstoß wurde weder vom Schiedsrichter, noch vom SV Badra wahrgenommen und fiel dies erst bei der Auswertung des Spielberichts durch den Spielausschuss auf. Die Verantwortlichen aus Niedersachswerfen haben, nachdem sie auf den Fehler aufmerksam gemacht wurden eigenständig und ohne Aufforderung den SV Badra hierüber informiert, der seinerseits nunmehr seine Rechte vor dem Sportgericht geltend machen konnte. Dieses Vorgehen des SV Hannovera Niedersachswerfen, in Person des Sportfreundes Heiko Hieronymus, wird seitens des Sportgerichts und des NTKFA als lobendes Beispiel für den „Fair-Play-Gedanken“ im Fußballsport angesehen.

Dennoch war das Wiedereinwechseln der bereits ausgewechselten Spieler als unberechtigter Spielereinsatz zu bewerten, was die Umwertung des Spiels zu Gunsten des SV Badra zur Folge hatte. Der SV Badra erreicht somit die 1. Runde im Krombacher-Kreispokal 2018/2019 und empfängt nun am Samstag den 28. Juli 2018 die I. Mannschaft des VfB Artern.

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