NTKFA Sportgericht - Urteil 03/2011-2012

Das Sportgericht des KFA urteilte am 06.05.2012 auf Grund des Einsatzes nicht berechtigter Spieler durch die SG Nordhausen/Salza in einem Punktspiel der 2. Kreisklasse Staffel 2 Nordhausen.

Im besagten Punktspiel zwischen dem SV 77 Kleinfurra (2. Mannschaft) und der SG Nordhausen/Salza (3. Mannschaft), ausgetragen am 14. April 2012, wurden drei Spieler durch die SG Nordhausen/Salza zum Einsatz gebracht, die vor Spielbeginn nicht auf dem Spielbericht vermerkt wurden. Entsprechend den namentlichen Eintragungen im Spielbericht ist die dritte Mannschaft der SG Nordhausen/Salza mit 8 Spielern und zwei Wechselspielern zum Spiel angetreten. In den weiteren Eintragungen auf dem Spielbericht wurde unter dem
Punkt Bemerkungen jedoch vermerkt, dass die 3. Mannschaft der SG Nordhausen/Salza mit elf Spielern
das Spiel aufgenommen hat.
Das Sportgericht wertete diesen Verstoß gegen die Spielordnung des TFV im genannten Spiel mit 0:2 Toren und 0 Punkten für die SG Nordhausen/Salza als verloren. Die Spielwertung des Punktspiels wird für die Mannschaft des SV 77 Kleinfura gemäß des Spielausgangs (0:3) gewertet. Zusätzlich wurde ein Strafgeld in Höhe von 75,00 € gegen die SG Nordhausen/Salza verhängt. Die Spieler, die unberechtigt teilgenommen haben, werden nicht bestraft.

FUVI0111ADANALSCD