NTKFA Sportgericht - Urteil 07/2011-2012

Das Sportgericht des KFA urteilte am 18.06.2012 in einem schriftlichen Verfahren auf Grund der Schiedsrichterbeleidigungen durch mehrere Spieler von SV Eintracht Niedergebra in einem Punktspiel der 2. KK Nord (Staffel 2).

Im Punktspiel der 2. Kreisklasse Nord (Staffel 2) Nr. 650013143 zwischen der FSG Nordhausen/Salza II und der SV Eintracht Niedergebra II (2:1 Endstand), ausgetragen am 25. Mai 2012, wurde ein Sportfreund der Gasstmannschaft wegen einer Schiedsrichterbeleidigung des Feldes verwiesen.
Gemäß Eintragung auf dem Spielbericht soll er dabei die Worte „Komm mal klar, Du Vogel!" sowie weitere schwerwiegendere Beleidigungen gegenüber dem Schiedsrichter geäußert haben. Das Sportgericht verurteilte diesen Spieler auf Grund der Vorkommnisse zu einer Spielsperre von 4 Pflichtspielen und verhängte ein Strafgeld in Höhe von 50,00 €.

Gemäß der Eintragungen auf dem Spielbericht und des Zusatzberichtes des Schiedsrichters kam ein weiterer Spieler, der auch gleichzeitig die Funktion des Mannschaftstrainers ausübte sowie
ein weiterer, dem Schiedsrichter namentlich nicht bekannter Spieler, nach dem Spiel in die Schiedsrichterkabine und bedrängten diesen. Da sich der Schiedsrichter nicht auf eine Diskussion einlassen wollte, verließ der Spielertrainer die Schiedsrichterkabine und beschimpfte den Schiedsrichter als „Clown“ und "dass er nach dem Spiel doch alle Spieler der Salzaer Mannschaft küssen solle". Nach Auffassung des Sportgerichts ist das Verhalten des Sportfreundes als Schiedsrichterbeleidigung und grob unsportliches Verhalten zu werten. Das Sportgericht sieht in diesem Fall eine Spielsperre bis zum 31. Juli 2012 und ein Strafgeld i. H. V. 50,00 EUR als schuld- und tatangemessen an.

Der dritte Spieler, der namentlich durch den Schiedsrichter nicht bestimmt werden konnte, gab sich im Laufe des Verfahrens zu erkennen. Sein Betreten der Schiedsrichterkabine nach Spielende stellt an sich kein unsportliches Verhalten dar, jedoch war in diesem konkreten Fall das gemeinsame Betreten der Schiedsrichterkabine auf Grund der Gesamtsituation nach dem Spiel darauf gerichtet, den Schiedsrichter einzuschüchtern. Aus den vorgenannten Gründen spricht das Sportgericht des KFA Nordthüringen daher dem Sportfreund eine Verwarnung aus.

FUVI0111ADANALSCD