NTKFA Sportgericht - Urteil 01/2012-2013

Das Sportgericht des KFA urteilte am 05.10.2012 auf Grund eines Übergriffs eines Uderslebener Zuschauers auf einen Auswechselspieler der Gästemannschaft aus Clingen.

In der Kreisligapartie zwischen dem SSV 1923 Udersleben und SV Eintracht Clingen am 09.09.2012 kam es zu einem Angriff auf einen Ersatzspieler der Gästemannschaft. Dieser Vorgang wurde vom Schiedsrichter ebenfalls gesehen und im Laufe der Verhandlung durch die Vertreter des SSV Udersleben eingeräumt.

Der SSV Udersleben wird deshalb zu einem Strafgeld in Höhe von 50.00 € verurteilt. Außerdem erhält der Verein die Auflage dafür Sorge zu tragen, dass sich während des Spiels entweder keine Zuschauer mehr im Bereich der dem Vereinsgebäude zugewandten Torseite aufhalten oder sofern dies nicht möglich ist, mindestens
zwei gekennzeichnete Ordner diesen sensiblen Bereich absichern.

Weiterhin wird der SSV 1923 Udersleben beauflagt, die Kosten einer Spielbeobachtung durch den Spielausschuss zum Zwecke der Kontrolle dieser erteilten Auflage zu tragen.

FUVI0111ADANALSCD