NTKFA Sportgericht - Urteil 04/2012-2013

Das Sportgericht des KFA urteilte am 05.10.2012 auf Grund des Einsatzes eines nicht berechtigten Spielers durch die SV Kali Roßleben in einem Punktspiel der A-Junioren.

Dem SV Kali Roßleben, als sportrechtlich haftenden Verein der SpG Roßleben, wurde der Einsatz
eines Spielers des Männerbereichs im Punktspiel der Kreisklasse A-Junioren, Spielnummer
650308006, ausgetragen am 15. September 2012 zwischen der SpG Roßleben und der SpG Nordhausen
II (Endergebnis 1:5) vorgeworfen. Sowohl der SV Kali Roßleben als auch der beschuldigte Spieler
haben diesen Verstoß in Ihren Stellungnahmen eingeräumt.

Der eingesetzte Sportfreund wird wegen Spielens in einer Juniorenmannschaft zu einer Spielsperre für die Dauer von drei Pflichtspielen, beginnend mit dem 25. September 2012 verurteilt. Der Sportfreund ist für die
Zeit seiner Sperre für jeglichen Spielbetrieb sämtlicher Mannschaften seines Vereins gesperrt.

Der SV Kali Roßleben wird zu einem Strafgeld in Höhe von 50,00 € verurteilt.

Der FSV Wacker 90 Nordhausen wird wegen mangelnder Spielerpasskontrolle zu einem Strafgeld in Höhe von 15,00 EUR verurteilt.

FUVI0111ADANALSCD