NTKFA Sportgericht - Urteil 17/2012-2013

Das Sportgericht des KFA urteilte am 12.11.2012 auf Grund des Einsatzes eines minderjährigen Spielers unter falschem Namen im Spielbetrieb der 1. Kreisklasse Staffel 2 gegen SG Donndorf.

Entsprechend der Eintragungen des Schiedsrichters auf dem Spielbericht hat die SG Donndorf im
Punktspiel der 1. Kreisklasse Staffel 2 zwischen dem SV Diamantene Aue Ringleben und der SG Donndorf (Endstand 1:0) einen Spieler als Ersatzspieler eingetragen, tatsächlich soll jedoch ein minderjähriger Spieler (Jahrgang 1997) eingesetzt worden sein. Diese vorgeworfenen Verstöße wurden sowohl durch den Trainer der Mannschaft der SG Donndorf, als auch den eingesetzten Spieler in ihren Stellungnahmen eingeräumt.

Damit sind für das Sportgericht sowohl der wissentliche Spielereinsatz unter falschem Namen als auch der Einsatz von Spielern ohne Spielerlaubnis erwiesen.

Das Punktspiel zwischen dem SV Diamantene Aue Ringleben und der SG Donndorf wird mit 0:2 Toren und 0 Punkten als verloren gewertet. Für den SV Diamantene Aue Ringleben erfolgt die Spielwertung entsprechend dem Spielausgang. Der Mannschaft der SG Donndorf wird außerdem mit einem Punktabzug von 6 Punkten und einer Geldstrafe von 150,- EUR belegt. Der Trainer der SG Donndorf wird zusätzlich zu einem Strafgeld in Höhe von 150,- EUR belegt, welches in Vereinshaftung geht. Der unter falschem Namen eingesetzte Spieler wird verwarnt.

FUVI0111ADANALSCD