NTKFA Sportgericht - Urteil 21/2012-2013

Das Sportgericht des KFA urteilte am 04.01.2013 auf Grund der Schiedsrichterbeleidigung durch einen Spieler der SG Blau-Gelb Görsbach in einem Pokalspiel.

Laut Schiedsrichterbericht beschimpfte der Spieler unmittelbar nach Erzielung des Ausgleiches
in der 90. Spielminute seinen Gegenspieler in grob unsportlicher Weise „Du Blinder, Du Wichser“. Darauf hin hatte der Schiedsrichter den Spieler John mittels „Gelb-Roter-Karte“ des Feldes verwiesen. Nach Erhalt der „Gelb-Roten-Karte“ ging der Spieler auf den Schiedsrichter zu und äußerte sich in dessen Richtung mit harschem Ton „Pass auf Dich auf!“. Beim Verlassen des Spielfeldes hat sich der Spieler anschließend gegenüber dem Schiedsrichterassistenten 1 ebenfalls mit den Worten „Pass auf Dich auf!“ geäußert und folgend mit den Worten „Na du Mickymaus, Du bist ja nicht größer als ein Bierkasten!“ verabschiedet.

In seiner Stellungnahme räumt der Spieler das grob unsportliche Verhalten gegenüber dem
Gegenspieler, wenn auch mit anderem Wortlaut („Das habt ihr jetzt davon ihr Trottel!“), ein, bestreitet aber sich gegenüber dem Schiedsrichter und dem Assistenten 1 mit den Worten „Pass auf Dich auf!“ geäußert zu haben.
Der Verein distanziert sich zwar in beiden vorliegenden Stellungnahmen vom Verhalten des Spielers, versucht aber auch ebenfalls mittels massiver Kritik an der Spielleitung des Schiedsrichters die Vorfälle zu entkräften und zu entschuldigen.

Das Sportgericht verurteilte deshalb den Spieler wegen einer Beleidigung des Schiedsrichterassistenten zu einer Spielsperre von vier (4) zur Austragung kommenden Pflichtspielen und ein Strafgeld in Höhe von 75,00 EUR.

FUVI0111ADANALSCD