NTKFA Sportgericht - Urteil 25/2012-2013

Das Sportgericht des KFA Nordthüringen urteilte auf Grund der Beschwerde des VfL Ellrich gegen die Spielwertung des Staffelleiters der Kreisliga (Staffel 2) in der Partie FSG 99 Salza-Nordhausen - Vfl Ellrich.

Das o. g. Punktspiel wurde auf den 09. Februar 2013, 14:00 Uhr verlegt. Die FSG 99 Salza-Nordhausen e. V. bemühte sich auf Grund der Terminsetzung des Nachholespiels um den Kunstrasenplatz im Albert-Kuntz-Sportpark in Nordhausen als Ausweichplatz. Am 11. Januar 2013 wurde durch die Stadtverwaltung Nordhausen das Nutzungsrecht erteilt. Am 8. Februar 2013 widerrief die Stadtverwaltung die bereits erteilte Nutzungserlaubnis, da der FSV Wacker 90 Nordhausen e. V. kurzfristig ein Vorbereitungspiel für den gleichen Tag 16:00 Uhr gegen Lok Leipzig vereinbart hatte, aus Sicherheitsgründen. Gleichzeitig bot die Stadtverwaltung Nordhausen an, das Nutzungsrecht für den 10. Februar 2013 erneut zu erteilen. Die FSG 99 Salza-Nordhausen e. V. nahm dieses Angebot vorsorglich an.

Der Vorsitzende des Spielausschusses setzte sich darauf hin umgehend von seinem Diensttelefon mit dem VfL 28 Ellrich e. V. in Verbindung. Er schilderte die Situation und teilte Ihm mit, dass er das Spiel auf jeden Fall von Amts wegen verlegen müsste. Nach Schilderung des Vorsitzenden des Spielausschusses wurde der Vorschlag unterbreitet, das Spiel gleich auf den nächsten Tag, den 10. Februar 2013, 14:00 Uhr anzusetzen. Der Sportfreund habe nach Abwägung des Für und Wider der Verlegung auf den 10. Februar 2013 zugestimmt. Durch den Vorsitzenden des Spielausschusses wurde dennoch angeboten, dass sich der VfL 28 Ellrich e. V. bei Ihm melden könne, falls es wider Erwarten zu Schwierigkeiten auf Grund der Kurzfristigkeit der Spielverlegung käme. Am 9. Februar 2013 erhielten sowohl der Vorsitzende des Spielausschusses des KFA Nordthüringen, als auch die FSG 99 Salza-Nordhausen e. V. eine E-Mail des VfL 28 Ellrich e. V. aus dem System der ev-Postfächer des TFV, wonach der VfL 28 Ellrich e. V. das umgesetzte Spiel nicht realisieren könne. Ein Antrag auf erneute Spielverlegung wurde nicht gestellt. Der VfL 28 Ellrich e. V. reiste in der Folge zum angesetzten Termin zum Nachholespiel nicht an. Die einwöchige Frist zur Stellungnahme beim Staffelleiter ließ der VfL Ellrich antraglos verstreichen und der Staffelleiter entschied nach Aktenlage.

Entsprechend dem vom Vorstand des KFA Nordthüringen beschlossenen und im amtlichen Ansetzungsheft für das Spieljahr 2012/2013 veröffentlichten Rahmenspielplan wurde das Wochenende 9./10. Februar 2013 für alle Spielklassen des Männerbereichs im KFA-Nordthüringen als offizieller Nachholespieltag bestimmt. Sie sind den betroffenen Vereinen mindestens 3 Tage vor dem Spiel durch die zuständigen Ausschüsse bekannt zu geben. In begründeten Fällen, insbesondere bei witterungsbedingter Absetzung kompletter Spieltage, kann von dieser Frist abgewichen werden. Im zu überprüfenden Einzelfall ist nach Auffassung ein solcher begründeter Fall, bei dem von der 3-Tage-Frist abgewichen werden kann, vorliegend. Nach Ansicht des verhandelnden Sportgerichts ist somit die erfolgte Spielverlegung durch den Spielausschuss des KFA Nordthüringen durch die SpO-TFV gedeckt und die Beschwerde des VfL 28 als unbegründet zurück zu weisen.

Die einwöchige Frist zur Stellungnahme beim Staffelleiter ließ der
VfL Ellrich antragslos verstreichen und der Staffelleiter entschied
nach Aktenlage.
FUVI0111ADANALSCD