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Das Sportgericht des NTKFA tagte am 05. Mai 2013 und bschloss in der Sportrechtssache gegen die LSG Blau-Weiß Großwechsungen.
Der Verein erhielt durch das Verfahren "SG NTKFA – 04/2011-2012" die Auflage einen Sportfreund als Schiedsrichter im Januar diesen Jahres auszubilden, da dieser in der Vergangenheit ein Pflichtspiel ohne SR-Ausbildung leitete. Durch den Austritt des Sportfreunds aus dem Verein kann diese Auflage nicht mehr erfüllt werden.
Das Verfahren wird eingestellt. Kosten werden nicht erhoben.