NTKFA Sportgericht - Urteil 001-2013/2014

Das Sportgericht des NTKFA urteilte am 04. September auf Grund des grob unsportlichen Verhaltens eines Spielers des SV Blau-Weiß Greußen gegenüber dem angesetzten Schiedsrichter.

Grundlage des Antrages waren die Eintragungen des Schiedsrichters beim Punktspiel der Kreisoberliga
des KFA Nordthüringen Nr. 650419 007, zwischen dem TSV 03 Urbach I und dem SV
Blau-Weiß Greußen I, ausgetragen am 4. August 2013, Endstand 4:1 sowie der Zusatzbericht des
Schiedsrichters. Demnach wurde der Spieler nach Spielende des Spielfeldes verwiesen, nachdem dieser dem Schiedsrichter den Spielball aus der Hand geschlagen hat. Weiterhin soll der Spieler den Schiedsrichter nach dem ausgesprochenen Feldverweis auf dem Weg in die Kabine mit den Worten: „Die Rote Karte würde ich mir echt genau überlegen! Denk daran, man sieht sich immer zweimal im Leben." gedroht haben.

Der betroffene Spieler wird wegen grob unsportlichen Verhaltens zu einer Spielsperre von vier Pflichtspielen und einem Strafgeld in Höhe von 75,- € verurteilt.

FUVI0111ADANALSCD