NTKFA Sportgericht - Urteil 009-2013/2014

Das Sportgericht des KFA urteilte am 16.11.2013 auf Grund der Nichtvorlage der Spielerpässe aller Spieler der Mannschaft des SC Leinefelde 1912 beim Punktspiel der Kreisklasse Frauen zwischen dem SV National Auleben und dem SC Leinefelde 1912.

Entsprechend den Eintragungen des Schiedsrichters auf dem Spielberichtsbogen lagen die Spielerpässe der Mannschaft des SC Leinefelde 1912 bei Spielbeginn nicht vor. In einer Stellungnahme eines Sportfreunds des SC Leinefelde 1912 wurde mitgeteilt, dass man bei Ankunft in Auleben festgestellt habe, dass die Spielerpässe in Leinefelde vergessen worden waren. Auf die Frage, ob er nochmals nach Leinefelde fahren solle um die Pässe zu holen, habe man dem anwesenden Trainer mitgeteilt, dass es okay so wäre und es nicht nötig sei. Daher habe man sich geeinigt zu spielen. Eine „ergänzende“ Stellungnahme des SC Leinefelde 1912 wurde nicht abgeben.

Das Punktspiel der Kreisklasse Frauen, Spielnummer 650434 013, zwischen dem SV National
Auleben und dem SC Leinefelde 1912 wird für den SV National Auleben mit 2:0 Toren und 3 Punkten als gewonnen und für den SC Leinefelde 1912 mit 0:2 Toren und 0 Punkten als verloren gewertet. Gegen den SC Leinefelde 1912 wird ein Strafgeld i. H. v. 50,- EUR verhängt.

FUVI0111ADANALSCD