NTKFA Sportgericht - Urteil 029-2013/2014

Das Sportgericht des KFA urteilte am 23.03.2014 auf Grund des Rückzugs der 2. Mannschaft der D-Junioren des BSV Eintracht Sondershausen.

Nach Rückzug der II. Mannschaft der D-Junioren des BSV Eintracht Sondershausen e. V. vom
Spielbetrieb der 1. Kreisklasse, Staffel 1 wird der Verein BSV Eintracht Sondershausen e. V. zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 50,00 Euro verurteilt. Die Spielwertungen der bisher ausgetragenen Pflichtspiele werden annulliert. Die Korrektur der Tabelle wird dem zuständigen Staffelleiter übertragen. Die erzielten Tore sind den Torschützen anzurechnen.

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