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Das Sportgericht des KFA urteilte am 28.03.2014 auf Grund des Rückzugs der 2. Mannschaft der D-Junioren der SpG Niedersachswerfen.
Nach Rückzug der II. Mannschaft der D-Junioren der SpG Niedersachswerfen vom
Spielbetrieb der 1. Kreisklasse, Staffel 1 wird der Verein SV Hannovera Niedersachswerfen e. V. zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 50,00 Euro verurteilt. Die Spielwertungen der bisher ausgetragenen Pflichtspiele werden annulliert. Die Korrektur der Tabelle wird dem zuständigen Staffelleiter übertragen. Die erzielten Tore sind den Torschützen anzurechnen.