NTKFA Sportgericht - Urteil 027-2013/2014

Das Sportgericht des KFA urteilte am 01.04.2014 auf Grund der Nichterfüllung des Schiedsrichter-Solls durch der FSV Trebra 1999.

Der FSV Trebra 1999 e. V in den Spieljahren 2012/2013 und 2013/2014 für die am Punktspielbetrieb teilnehmenden Mannschaften dem Schiedsrichterausschuss jeweils einen Schiedsrichter melden müssen. Es fehlt ein einsatzfähiger Schiedsrichter. Der FSV Trebra 1999 e.V. wird deshalb wegen wiederholten Verstoßes zu einer Geldstrafe von 200,00 € verurteilt. Darüber hinaus werden der 1. Männermannschaft des FSV Trebra 1999 e.V., integriert in der 2. Kreisklasse, Staffel 3 des KFA Nordthüringen, im Spieljahr 2013/2014 zwei Punkte abgesprochen.

Die ausgesprochenen Strafen werden auf Bewährung bis zum 30. Mai 2014 ausgesetzt . Mit der Bewährung ist die Auflage verbunden, bis zum vorgenannten Termin des Schiedsrichtersoll
gegenüber dem TFV, KFA Nordthüringen zu erfüllen. Sollte kein fristgerechter Nachweis seitens des Vereins FSV Trebra 1999 e.V. erbracht werden, werden beide Sanktionen vollzogen.

FUVI0111ADANALSCD