NTKFA Sportgericht - Urteil 037-2013/2014

Das Sportgericht des KFA urteilte am 09.05.2014 auf Grund der Zahlungsrückstände des SV Eintracht Rockstedt gegenüber dem NTKFA.

Der SV Eintracht Rockstedt e.V. hatte gegenüber dem NTKFA offene Zahlungsverpflichtungen aus den zu entrichtenden Aktivbeiträgen für das Spieljahr 2013/2014 sowie einer kostenpflichtigen Mahnung. Die 1. Männermannschaft wurde durch eine einstweilige Verfügung bis zur Zahlung der offenen Forderung und deren Nachweis gegenüber dem Sportgericht vom Spielbetrieb des NTKFA ausgeschlossen.

Am 9. Mai 2014 wurde dem Sportgericht vom Kassenwart des NTKFA mitgeteilt, dass der SV Eintracht Rockstedt e.V. die in Rede stehenden offenen Forderungen beglichen hat und der Betrag auf dem Konto des NTKFA eingegangen ist. Die einstweilige Verfügung wird somit aufgehoben und das Verfahren wird eingestellt.

FUVI0111ADANALSCD