NTKFA Sportgericht - Urteil 035-2013/2014

Das Sportgericht des KFA urteilte am 11.05.2014 auf Grund eines Feldverweises wegen grob unsportlichem Verhaltens eines Spielers der SG Einheit Rottleben in der Kreisligapartie gegen den SV Blau Weiß Greußen.

Gemäß Zusatzbericht des Schiedsrichters hat sich der Spieler gegenüber dem  Schiedsrichterassistenten 1 im vorbezeichnetem Spiel grob unsportlich verhalten, in dem er diesen
aufforderte „Noch Einen trinken zu gehen“. Daraufhin hat der Schiedsrichter der Begegnung nach
Fahnenzeichen des Assistenten den Spieler des Feldes verwiesen. Nach erfolgtem  Feldverweis habe der Spieler im weiteren Verlauf den Schiedsrichter als „Arschficker“ bezeichnet und das Spielfeld verlassen.

Der Spieler wird wegen grob unsportlichen Verhaltens in Tateinheit mit einer Schiedsrichterbeleidigung zu einer Gesamtspielsperre für die Dauer von 6 Pflichtspielen, beginnend mit dem 6. April 2014 sowie einem Strafgeld in Höhe von 100,- EUR, verurteilt. Der Spieler ist für die Dauer seiner Spielsperre auch für Pflichtspieler aller andereren Mannschaften seines Vereines gesperrt.

FUVI0111ADANALSCD