NTKFA Sportgericht - Urteil 041-2013/2014

Das Sportgericht des KFA urteilte am 29.05.2014 auf Grund des Antrags des Staffelleiters der 1. Kreisklasse A – Junioren.

Im Punktspiel der 1. Kreisklasse A - Junioren ausgetragen am 22.09.2013 zwischen SpG Niedersachswerfen gegen SpG Kleinfurra (Endergebnis: 2:0) spielte die SpG Niedersachswerfen laut Elektronischen Spielberichtsbogen mit 10 Spielern. Bei der Überprüfung des Spiels durch den Staffelleiter ergab sich aber ein neuer Sachverhalt. Die SpG Niedersachswerfen spielte mit 11 Spielern, dies wurde durch den Schiedsrichter dem Staffelleiter durch ein Telefonat bestätigt. Auf Nachfrage des Staffelleiters bei der SpG Niedersachswerfen wer der 11 Spieler gewesen sein, bekam Sportfreund Holger Metz und der Staffelleiter der A -Junioren eine Email zurück mit der eigentlichen Aufstellung. Es wurde beantragt, dass durch das Sportgericht prüfen sei, ob ein Vergehen vorliegt.

Entsprechend den dem Sportgericht vorliegendem Antrag und der Äußerung des Vereins SV Hannovera Niedersachswerfen hat die Mannschaft der A-Junioren der SpG Niedersachswerfen aber mit 11 Spielern gespielt.

Aus Sicht des Sportgerichts kann entsprechend dem Antrag des Staffelleiters kein Verstoß vorliegen, wenn der Spieler, der die Mannschaft vervollständigte bereits vor dem Spielbeginn auf dem Spielformular vermerkt war. Das Sportgericht sieht daher keinen unberechtigten Spielereinsatz. Kann sich eine Mannschaft, die bei nicht vollständiger Anreise der Spieler bis zum Spielende vervollständigen, dann kann die Vervollständigung zu Spielbeginn mit einem eingetragenen und anwesenden Auswechselspieler nicht strafbar sein.

Der vorbezeichnete Antrag des Staffelleiters der A-Junioren vom 7. Oktober 2013 wird zurückgewiesen.

FUVI0111ADANALSCD