NTKFA Sportgericht - Urteil 001-2014/2015

Das Sportgericht des KFA urteilte am 25.07.2014 auf Grund der Beschwerde des VfL 1888 Ebeleben e. V. gegen die Staffelleinteilungen 2014/2015 in der Kreisliga des NTKFA.

Der VfL 1888 Ebeleben begehrt, der Staffel 1 der Kreisliga des NTKFA zugeordnet zu werden und nicht mit den Mannschaften aus dem Landkreis Nordhausen in Staffel 2 zu spielen. Eine Änderung der Mannschaftsstärke in den Staffeln (13 & 15 Mannschaften) schied auf Grund eines  Vorstandsbeschlusses des NTKFA aus.

Die Mannschaften, die als Aufsteiger neben dem VfL 1888 Ebeleben noch in die Kreisligen einzuordnen waren, sind der Hachelbicher SV und SV Fortuna Gehofen. Auf Grund der territorialen Lage hat man VfL Ebeleben in die Staffel 2 eingeordnet. Ein Argument, das auch berücksichtigt wurde war, dass andere Mannschaften des VfL 1888 Ebeleben ebenfalls in den Landkreis Nordhausen fahren, darunter auch die 2. Männermannschaft des Vereins und alle  Juniorenmannschaften.

Die Beschwerde des VfL 1888 Ebeleben e. V. bezüglich der Staffelleinteilung der Kreisliga 2014/2015 im Kreisfußballausschuss Nordthüringen des Thüringer Fußballverbandes wird als unbegründet zurückgewiesen.

Gegen dieses Urteil legte der VfL 1888 Ebeleben Berufung beim Verbandsgericht ein. Mit dem Verbandsgerichtsurteil VG 03-2014/2015 vom 01.08.2014 bestätigte aber der TFV die Auffassung des NTKFA und wies die Berufung erneut zurück.

FUVI0111ADANALSCD