NTKFA Sportgericht - Urteil 005-2014/2015

Das Sportgericht des NTKFA urteilte am 11. September auf Grund des Einspruches gegen die Spielwertung des Punktspiels der 1. Kreisklasse, Staffel 1 Nr. 015 zwischen dem FSV 2006 Holzthaleben II und dem SV Blau-Weiß 90 Allmenhausen, ausgetragen am 24. August 2014, Endstand 3:2.

 

Der SV Blau-Weiß 90 Allmenhausen legte den Einspruch ein, da im o. g. Punktspiel lt. Spielformular bei der FSV 2006 Holzthaleben II drei Spieler zum Einsatz kamen, die Stammspieler der 1. Mannschaft waren. Alle drei Spieler wurden in den ersten drei Spieltagen der Kreisoberliga der Saison 2014/2015 jeweils zwei Mal in der 1. Mannschaft des FSV 2006 Holzthaleben zum Einsatz gebracht. Dementsprechend verstieß der FSV 2006 Holzthaleben gegen die Stammspielerregelung der Spielordnung des TFV.

Das Punktspiel der 1. Kreisklasse Staffel 1, Nr. 650423 015 zwischen dem FSV 2006 Holzthaleben II und dem SV Blau-Weiß 90 Allmenhausen wird für den SV Blau-Weiß 90 Allmenhausen mit 2:0 Toren als gewonnen und für den FSV 2006 Holzthaleben II mit 0:2 Toren als verloren gewertet. Gegen die FSV 2006 Holzthaleben e. V. wird außerdem ein Strafgeld i. H. v. 75,- EUR verhängt.

FUVI0111ADANALSCD