NTKFA Sportgericht - Urteil 009-2014/2015

Das Sportgericht des NTKFA urteilte am 24. Oktober in einer mündlichen Verhandlung auf Grund des zweiten schuldhaften Nichtantritts der II. Mannschaft der D-Junioren der FSG 99 Salza-
Nordhausen e. V. im Spieljahr 2014/2015 beim Punktspiel der Kreisklasse, Staffel 2 am 13. September 2014.

Das Punktspiel der Kreisklasse D-Junioren, Staffel 2 Nr. 650320 007 wird für die SG Empor Sondershausen mit 2:0 Toren und 3 Punkten als gewonnen und die FSG 99 Salza-Nordhausen II mit 0:2 Toren und 0 Punkten als verloren gewertet. Die FSG 99 Salza-Nordhausen e. V. wird gemäß zu einem Strafgeld i. H. v. 30,- Euro verurteilt.

FUVI0111ADANALSCD