Sportgerichtsurteile wegen Nichterfüllung SR-Soll

Das Sportgericht des NTKFA urteilte am 06. November in sieben Verfahren auf Grund der Nichterfüllung des Schiedsrichter-Solls durch Vereine.

Die folgenden Vereine wurden mit Geldstrafen belegt, da Sie die geforderte Mindestzahl an Schiedsrichtern nicht vorweisen konnten. Zusätzlich wurden alle Vereine mit Punktabzügen bestraft, da Sie dieses Soll zum wiederholten Mal nicht erfüllen.

- SV Badra (Urteil 013-2014/2015)
- SG Obertopfstedt (Urteil 014-2014/2015)
- SV Eintracht Rockstedt (Urteil 015-2014/2015)
- SV Kali Roßleben (Urteil 016-2014/2015)
- Vfl 28 Ellrich (Urteil 017-2014/2015)
- LSG Aufbau Sundhausen (Urteil 018-2014/2015)
- SV Grün Weiß Uthleben (Urteil 019-2014/2015)

Bis auf das Roßleber Urteil (016-2014/2015) werden alle Urteile bis zum 30. Mai 2015 auf Bewährung ausgesprochen. Bis dahin haben die Vereine die Möglichkeit die fehlenden Schiedsrichter noch nachzumelden.

FUVI0111ADANALSCD