NTKFA Sportgericht - Urteil 022-2014/2015

Das Sportgericht des KFA urteilte am 03. November 2014 auf Grund der Unsportlichkeit eines Spielers der LSG 80 Oberheldrungen gegen einen Gegenspieler im Punktspiel der Kreisliga zwischen der SpG Bottendorf und der LSG 80 Oberheldrungen.

Beim Spielstand von 0:7 für die Oberheldrungener schlug der Spieler seinen Gegenspieler mit dem Ellenbogen in den Bauch. Der Schiedsrichter, der diese Aktion wahrnahm, vernahm davor keine Provokation des Bottendorfer Spielers.

Der Spieler wird deshalb wegen Tätlichkeit gegen einen Gegenspieler beginnend mit dem 18. Oktober 2014 zu einer Sperre von sechs Pflichtspielen, längstens jedoch bis zum 30. November 2014 verurteilt.

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