NTKFA Sportgericht - Urteil 023-2014/2015

Das Sportgericht des KFA urteilte am 19.11.2014 auf Grund des Rückzugs der B-Juniorenmannschaft des SV Kali Roßleben.

Nach Rückzug der Mannschaft der B-Junioren vom Spielbetrieb wird der Verein SV Kali Roßleben zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 50,00 Euro verurteilt. Gemäß der Spielordnung des TFV gilt die Mannschaft der B-Junioren des SV Kali Roßleben als erster Absteiger und wird in die unterste aufstiegsberechtigte
Spielklasse eingestuft. Die Spielwertungen der bisher ausgetragenen Pflichtspiele werden annulliert. Die während der ausgetragenen Pflichtspiele erhaltenen persönlichen Strafen der Spieler behalten ihre Gültigkeit bis zum Ende des Spieljahres 2014/2015.

FUVI0111ADANALSCD