NTKFA Sportgericht - Urteil 037-2014/2015

Das Sportgericht des KFA urteilte am 02. Juni 2015 auf Grund einer Tätlichkeit gegen den Schiedsrichter nach erfolgtem Feldverweis mittels Gelb-Roter Karte im Punktspiel der 1. Kreisklasse, Staffel 3, zwischen RSV Woffleben und dem SV Grün-Weiß Uthleben.

Da vom Vertreter des RSV Woffleben e. V. in der mündlichen Verhandlung am 22. Mai 2015 erklärt wurde, das Urteil anzunehmen zu wollen, ist eine Begründung entbehrlich.

Der Spieler wird wegen Tätlichkeit gegen den Schiedsrichter im Punktspiel der 1. Kreisklasse, Staffel 3, Nr. 650425 130, zwischen dem RSV Woffleben und dem SV Grün-Weiß Uthleben, ausgetragen 29.März 2015, Endstand 2:2 beginnend mit dem 29. März 2015 zu einer Spielsperre von 8 Pflichtspielen, längstens jedoch bis zum 30. Juni 2015 verurteilt sowie einem Strafgeld i. H. v. 50,- EUR verurteilt.

FUVI0111ADANALSCD