NTKFA Sportgericht - Urteil 044-2014/2015

Das Sportgericht des KFA urteilte am 14. Juni 2015 auf Grund einer Beleidigung gegen den Schiedsrichter nach im Punktspiel der Kreisliga, Staffel 2, zwischen dem SV Glückauf Bleicherode und dem VfB Friedetal Sollstedt.

In der 93. Spielminute kam es an der Mittelinie zu einem nicht verwarnungswürdigen Foul eines Spielers von Bleicherode. Nach erfolgtem Pfiff kam es zu einer Unsportlichkeit des gefoulten und bereits verwarnten Spielers von Sollstedt. Der Schiedsrichter wollte dem Spieler daraufhin die GRK zeigen, doch der Spieler schlug dem Schiedsrichter die Gelbe Karte aus der Hand. Daraufhin verwies der Schiedsrichter den Spieler durch Zeigen der roten Karte des Feldes. Beim Verlassen des Spielfeldes zeigte der Spieler dem Schiedsrichter einen Vogel und den Stinkefinger. Nachdem der Spieler dann das Spielfeld und den Innenraum verlassen hatte, wurde das Spiel mit direktem Freistoß für Sollstedt fortgesetzt und kurz darauf abgepfiffen.

Der Spieler wird beginnend mit dem 11. April 2015 wegen grob unsportlichem Verhaltens in Tateianheit mit Schiedsrichterbeleidigung zu einer Spielsperre von insgesamt sechs
Pflichtspielen, längstens jedoch bis zum 30. Juni 2015 und einem Strafgeld von insgesamt
125,- EUR verurteilt. Er ist für die Dauer dieser Sperre auch für jeglichen Spielbetrieb anderer
Mannschaften seines Vereins gesperrt.

FUVI0111ADANALSCD