NTKFA Sportgericht - Urteil 012-2015/2016

Das Sportgericht des KFA urteilte am 30. Oktober 2015 auf Grund einer rassistischen Diskriminierung gegen einen Spieler des SSV Wollersleben in einem Punktspiel der 1. Kreisklasse.

Durch den Staffelleiter der 1. Kreisklasse Staffel 3 wurde beim Sportgericht das Verfahren beantragt, da in der Partie zwischen SSV Wollersleben I und WSV Windehausen II ein Spieler der Wollerslebener Mannschaft durch einen Zuschauer auf Grund seiner Hautfarbe diskriminiert wurde. Der Zuschauer war dem Verein WSV Windehausen eindeutig zuzuordnen. Der Schiedsrichter der Partie bemerkte dies und vermerkte den Vorfall im elektronischen Spielbericht.

Gegen die 2. Mannschaft des WSV 77 Windehausen e. V. wird der Abzug von drei Punkten ausgesprochen. Der WSV 77 Windehausen e. V. wird außerdem zu einem Strafgeld in Höhe von 100,- EUR verurteilt.

FUVI0111ADANALSCD