Spielsperre in der 2. Kreisklasse, Staffel 1

Das Sportgericht des NTKFA hat mit Urteil vom 22. Februar 2016 unter der Verfahrensnummer "SG NTKFA Nr. 043-2015/2016 die 1. Mannschaft des SV Eintracht Rockstedt e. V. vom Spielbetrieb gesperrt.

 

Was war passiert? Der Verein hatte im September 2015 eine Geldstrafe i. H. v. 25,- EUR gemäß einer Strafanordnung des zuständigen Staffelleiters nicht gezahlt. Auch auf Zahlungserinnerungen seitens des Kassenwarts und auch eine förmliche Mahnung im November 2015 reagierte der Verein nicht. Dementsprechend wurde durch den Kassenwart des NTKFA ein Verfahren gegen den Verein beantragt, mit dem Ziel die 1. Männermannschaft vom Spielbetrieb zu sperren.

Da der SV Eintracht Rockstedt e. V. auch auf die Verfahrenseinleitung durch das Sportgericht nicht reagierte und die damit verbundene Möglichkeit der Begleichung der offenen Zahlungsforderung ungenutzt verstreichen ließ, sah sich das Sportgericht gezwungen über den Antrag des Kassenwarts zu entscheiden.

Dem Sportgericht blieb somit im Interesse der Wahrung der Gleichbehandlung aller am Spielbetrieb teilnehmenden Mannschaften und Vereine nichts anderes übrig, als die Mannschaft des SV Eintracht Rockstedt e. V. bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderung von nunmehr insgesamt 65,- EUR zu sperren.

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