NTKFA Sportgericht - Urteil 002-2015/2016

Das Sportgericht des KFA urteilte am 18. Juli 2015 auf Grund des Rückzugs der Männermannschaft des Kyffhäuser SV Ichstedt.

Nach Rückzug der Männermannschaft vom Spielbetrieb Kreisliga des NTKFA wird der Verein Kyffhäuser SV Ichstedt e. V. zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 150,00 Euro verurteilt. Gemäß der Spielordnung des TFV gilt die Mannschaft als erster Absteiger seiner Staffel in der Saison 2015/2016 und wird damit in die unterste Spielklasse eingestuft.

FUVI0111ADANALSCD