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Das Sportgericht des KFA urteilte am 15.10.2012 auf Grund der Schiedsrichterbeleidigung durch einen Betreuer der SG Einheit Rottleben.
Im Punktspiel der 1. Kreisklasse (Staffel 2) wurde ein Betreuer der SG Rottleben wegen einer Schiedsrichterbeleidigung aus dem Innenraum verwiesen. Eine darüber hinaus gehende Bedrohung seitens des Vereins gegen den Schiedsrichter konnte, auf Grund der Tatsache Aussage gegen Aussage, nicht nachgewiesen werden.
Das Sportgericht verurteilte den Betreuer auf Grund der Schiedsrichterbeleidigung zu einer Innenraumsperre für die Dauer von sechs Pflichtspielen, beginnend mit dem 04.10.2012 und verhängte ein Strafgeld in Höhe von 75,00 €.